SecureGuard360 identifiziert Schwachstellen und Bedrohungen, bevor diese zum Problem werden. Unsere All-in-One-Lösung bietet kontinuierliche Überwachung und klare Handlungsempfehlungen für maximale IT-Sicherheit.
Jetzt absichern76% aller erfolgreichen Angriffe nutzen bekannte, nicht-gepatchte Sicherheitslücken in Software und Betriebssystemen.
Verstöße gegen DSGVO und andere Regularien können zu Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes führen.
Schwachstellen im Active Directory werden von 82% der Hacker als primärer Einstiegspunkt für erfolgreiche Angriffe genutzt.
Durch vermehrtes Homeoffice hat sich die Angriffsfläche vieler Unternehmen drastisch vergrößert, oft ohne entsprechende Schutzmaßnahmen.
Bei über 60% der Cloud-Implementierungen werden Standardkonfigurationen nicht verändert, wodurch kritische Geschäftsdaten leicht zugänglich für Angreifer werden.
Ungeschützte personenbezogene Daten (PII) auf Mitarbeitergeräten erhöhen das Risiko für Datenschutzverletzungen um 83% – mit durchschnittlichen Schadenssummen von 150€ pro Datensatz.
Scannen von über 230.000 bekannten Sicherheitslücken (CVEs) bei Hardware, Software und IoT-Geräten.
Automatisierte Überprüfung der Einhaltung von DSGVO, PCI DSS, HIPAA, NIST, ISO 27002 und weiteren Standards.
Erkennung von Sicherheitsanomalien in lokalen und Cloud-basierten Verzeichnissen inkl. Office 365 und Azure AD.
Automatisierte Priorisierung von Bedrohungen basierend auf Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit (EPSS-Scoring).
Übersichtliche Darstellung des Sicherheitsstatus mit klaren, priorisierten Handlungsempfehlungen.
Regelmäßige Scans zur frühzeitigen Erkennung neuer Sicherheitsrisiken bei Geräten innerhalb und außerhalb des Netzwerks.
Unterstützung für über 600 Anwendungen mit automatischer Erkennung fehlender Updates und Sicherheitspatches.
Identifizierung von sensiblen Daten wie Kreditkartennummern, Personenkennzahlen und anderen schützenswerten Informationen.
Analyse der externen Angriffsfläche inkl. offener Ports, Subdomains und potenzieller Einstiegspunkte für Angreifer.
Vollständige Übersicht aller installierten Anwendungen mit automatischer Erkennung nicht-genehmigter Software.
Automatische Überprüfung von SSL-Zertifikaten auf Gültigkeit, Verschlüsselungsstärke und Best Practices.
Nahtlose Integration mit Microsoft 365, Azure, Intune und anderen Cloud-Diensten für umfassende Sicherheit.
Mit unserem einmaligen Sicherheits-Check erhalten Sie eine präzise Analyse aller IT-Systeme und deren Schwachstellen. Ideal für eine erste Bestandsaufnahme oder zur Vorbereitung strategischer IT-Entscheidungen.
Unsere kontinuierliche Überwachungslösung bietet laufenden Schutz vor sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen. Neue Schwachstellen werden automatisch erkannt und priorisiert.
Erfüllen Sie Compliance-Anforderungen mühelos mit unseren automatisierten Prüfungen und detaillierten Berichten für verschiedene Standards und Regularien.
Wir scannen Ihre gesamte IT-Infrastruktur auf Schwachstellen - von Servern über Endgeräte bis hin zu IoT-Geräten.
Sicherheitsrisiken werden klassifiziert und nach Kritikalität und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert.
Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen.
Umsetzung der Empfehlungen zur nachhaltigen Verbesserung Ihrer Sicherheitslage.
SecureGuard360 ist eine umfassende Security-, Vulnerability- und Compliance-Management-Plattform, die speziell für KMUs entwickelt wurde. Die Lösung identifiziert Schwachstellen in Hardware, Software und IoT-Geräten, erkennt fehlenden Virenschutz oder EDR, findet Active Directory-Sicherheitsanomalien und zeigt Hochrisiko-Sicherheitsprobleme wie inaktive Konten auf.
SecureGuard360 wurde speziell für kleine bis mittelständische Unternehmen (KMUs) konzipiert, die ihre IT-Sicherheit verbessern und Compliance-Anforderungen erfüllen möchten.
Ja, SecureGuard360 kann für beides verwendet werden: Einmalige Scans, um den aktuellen Sicherheitsstatus eines Unternehmens zu ermitteln, oder fortlaufende geplante Scans, um neu entdeckte Assets und Schwachstellen zu identifizieren – auch für Geräte, die sich außerhalb des Unternehmensnetzwerks befinden.
SecureGuard360 bietet zahlreiche Funktionen, darunter:
SecureGuard360 unterstützt Windows, Mac, Linux, Software von Drittanbietern, Infrastruktur und IoT-Geräte. Zudem bietet es Integration mit Office 365, Azure AD und weiteren Cloud-Diensten.
Ja, SecureGuard360 unterstützt Compliance-Checks für verschiedene Frameworks, darunter PCI DSS, HIPAA, DSGVO, NIST 800-53, NIST 800-171, CIS, CIS 8.0, ISO 27002, Cyber Essentials und Essential Eight. Es liefert detaillierte Berichte und Abhilfepläne, um die Compliance zu gewährleisten.
Ja, SecureGuard360 bietet Patch-Management mit Unterstützung für über 600 Anwendungen. Das System erkennt fehlende Updates automatisch und kann sicherheitsrelevante Patches auch automatisiert installieren. Im Gegensatz zu herkömmlichen RMM-Tools patcht SecureGuard360 jedoch nur bei vorhandenen Sicherheitslücken, nicht bei jedem verfügbaren Update.
Ja, SecureGuard360 kann Netzwerke auf PCI-Konformität prüfen und bietet auch vorlagenbasierte Bewertungen.
Ja, Benachrichtigungen werden automatisch geschlossen, sobald das zugrundeliegende Problem behoben wurde.
Nach erfolgreicher Integration mit einer Firewall verwendet SecureGuard360 die SSH-Anmeldedaten, um sich bei dem Gerät anzumelden und Informationen abzurufen.
Der Patch-Befehl wird für 24 Stunden in die Warteschlange gestellt, wenn ein Gerät offline ist. Danach wird er gestoppt und wartet auf das nächste Patch-Fenster, um den Zyklus neu zu starten.
SecureGuard360 bietet verschiedene Deployment-Optionen:
Die Bereitstellung kann über RMM, PowerShell/CLI oder Standard-EXE/MSI erfolgen.
SecureGuard360 kann sowohl als SaaS-Lösung (Software as a Service) als auch On-Premises eingesetzt werden. Unternehmen, die vollständige Datenkontrolle benötigen, können On-Premises- oder Private-Cloud-Bereitstellungen wählen, um sicherzustellen, dass kritische Daten innerhalb ihrer eigenen Infrastruktur bleiben.
SecureGuard360 unterstützt SSO (Single Sign-On), MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung) und RBAC (rollenbasierte Zugriffskontrolle) für maximale Sicherheit.
SecureGuard360 ist konform mit SOC 2 Type II, ISO 27002, DSGVO, HIPAA und CCPA. Die Plattform hilft auch bei der Erfüllung von NIS2-Anforderungen, insbesondere im Bereich Incident Management und Sicherheit bei der Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Netzwerk- und Informationssystemen.
Unsere Plattform hilft bei zwei der wichtigsten NIS2-Anforderungen:
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Angaben gemäß Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
DotFox e.U.
Nikola Ryba
Buchberggasse 207/1,
2534 Alland,
Österreich
Unternehmensgegenstand: IT Dienstleistungen
UID-Nummer: ATU68512567
GLN: 9110020201354
GISA: 27333556
Firmenbuchnummer: FN 414475y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wiener Neustadt
Firmensitz: Niederösterreich
Tel.: +43 676 364 16 40
E-Mail: hello@dotfox.at
Mitglied bei: WKO
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Baden
Berufsbezeichnung: IT-Dienstleistungsunternehmen
Verleihungsstaat: Österreich
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der verantwortlichen Person bzw. Stelle:
Nikola Ryba
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Vertretungsberechtigt: Markus Mustermann
E-Mail-Adresse: hello@dotfox.at
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Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand März 2025. Aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung anzupassen.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der SecureGuard360 (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Sicherheitsdienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere Sicherheitsanalysen, kontinuierliche Überwachung und Compliance-Management gemäß der im Angebot oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Spezifikationen.
2.2 Der genaue Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, diesen AGB sowie etwaigen ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
2.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen jederzeit zu ändern oder zu erweitern, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen treffen oder veranlassen kann.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Anbieter mitgeteilte Sicherheitsrisiken und Handlungsempfehlungen zu prüfen und umzusetzen oder die Nichtumsetzung eigenverantwortlich zu vertreten.
3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um dem Anbieter die Durchführung der beauftragten Sicherheitsanalysen zu ermöglichen.
4.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preisen.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.1 Bei Verträgen über einmalige Leistungen endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung.
5.2 Verträge über kontinuierliche Dienstleistungen haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik.
6.2 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
6.3 Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung ab und hat er in dieser Zeit keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
7.1 Der Anbieter gewährleistet, dass seine Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und frei von Mängeln sind.
7.2 Bei auftretenden Mängeln hat der Auftraggeber diese unverzüglich schriftlich zu melden. Der Anbieter wird fristgerecht gerügte Mängel beseitigen.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. bei Dienstleistungen ab Leistungserbringung.
7.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die vollständige Erkennung aller Sicherheitsrisiken sowie für die Wirksamkeit aller empfohlenen Maßnahmen.
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
9.2 Der Anbieter wird personenbezogene Daten nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten treffen.
9.3 Der Anbieter wird Subunternehmer zur Einhaltung dieser Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen verpflichten.
10.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und dessen Firmenlogo zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widersprochen hat.
11.1 Alle Rechte an den vom Anbieter erstellten Berichten, Analysen, Konzepten und sonstigen Dokumenten verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.2 Der Auftraggeber erhält an diesen Dokumenten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
12.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
13.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
Stand: März 2025